Grundsätzlich wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 9b Abs. 1 S. 1 WEG durch den Verwalter vertreten. Wenn kein Verwalter bestellt wurde, wird die WEG gemäß § 9b Abs. 1 S. 2 WEG dann durch (alle) Wohnungseigentümer gemeinsam vertreten. Wie aber ist vorzugehen, wenn gegen den Widerstand einzelner Eigentümer im Wege… Mehr lesen
Die Eigentümerversammlung hat nicht die Befugnis eine verbindliche Auslegung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss festzulegen. Es entspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung, einen solchen Beschlussantrag abzulehnen. LG Köln, Urt. v. 22.4.2021 – 29 S 143/20 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind für die Auslegung der Teilungserklärung wegen ihrer Bedeutung für künftige Erwerber… Mehr lesen
Viele Menschen träumen von Wohnungseigentum, doch manchmal kommt es vor, dass gleich mehrere Personen Eigentum an Wohnungen auf einem Grundstück begründen. Die Probleme, die sich aus den unterschiedlichen Eigentumspositionen ergeben können, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG). Wer Teil einer Eigentumsgemeinschaft ist, kommt früher oder später mit dem WEG in Berührung. Mehr lesen
Wenn ein anderer Wohnungseigentümer z.B. einen Anbau errichtet, der in der Teilungserklärung so nicht vorgesehen ist (z.B. höher oder größer baut) steht dem einzelnen Wohnungseigentümer in der Regel kein Schadenersatz zu. Der einzelne Wohnungseigentümer kann aber die Beseitigung der Abweichung (Störung) verlangen, die sich auf sein Sondereigentum auswirkt. Der… Mehr lesen