Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist eine besondere Art der Vormerkung. Durch diese wird die Einigung des/der Verkäufer:in mit dem/der Käufer:in über den Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen und sichert damit die tatsächliche Eigentumsumschreibung, die in der Regel erst später beantragt wird (u.a. wenn der Kaufpreis gezahlt wurde).

zurück zum Glossar

Weitere Begriffe

Unsere Rechtsgebiete

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt

Peer Reitner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mehr Informationen