Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Apostille

Wenn Sie eine deutsche Urkunde (z.B. eine notarielle Beglaubigung) im Ausland verwenden möchten, brauchen Sie eine sogenannte Apostille oder Legalisation. Die Begriffe Apostille und Legalisation unterscheiden sich im Grunde nach nur nach den Ländern, in denen sie verwendet werden sollen und heißen dann entsprechend unterschiedlich.

In der Apostille / Legalisation bestätigt eine bestimmte Behörde die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der oder die Unterzeichner:in gehandelt hat sowie die Echtheit des verwendeten Siegels. Diese Bestätigung wird ebenfalls mit einem Siegel und einer Unterschrift versehen.

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