Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Vormerkung

Die Vormerkung ist eine Art Platzhalter im Grundbuch eines Grundstücks. Sie hält also die Stelle im Grundbuch "frei" an der später das entsprechende Recht eingetragen werden soll. Sie verhindert so, dass andere Rechte vorgehen können oder Dritte hiervon nichts wissen. Der häufigste Fall ist die sogenannte Auflassungsvormerkung.

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