Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist eine besondere Art der Vormerkung. Durch diese wird die Einigung des/der Verkäufer:in mit dem/der Käufer:in über den Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen und sichert damit die tatsächliche Eigentumsumschreibung, die in der Regel erst später beantragt wird (u.a. wenn der Kaufpreis gezahlt wurde).

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