Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Eigentum

Eigentümer:in ist, wem die Sache gehört, wem sie also wirtschaftlich tatsächlich zugesprochen wird. Eigentum und Besitz werden rechtlich unterschieden, was im allgemeinen Sprachgebrauch nicht immer der Fall ist. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft ausübt. Eigentümer:in und Besitzer:in können daher verschiedene Personen sein.

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