Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Lastenfreistellung

Eine Lastenfreistellung ist die Beseitigung von fremden Belastungen (z. B. Grundschulden etc.) aus dem Grundbuch. Der Notar holt hierzu z. B. entsprechende Löschungsbwilligungen ein.

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