Hypothek
Die Hypothek ist ähnlich wie eine Grundschuld. Sie ist also auch Sicherungsmittel und muss ins Grundbuch eingetragen werden. Sie "hängt" aber im Gegensatz zur Grundschuld fest an der zugrundeliegenden Forderung (z.B. Darlehen einer Bank). Man spricht insoweit von Akzessorietät. Bei der Grundschuld wird diese Verbindung erst durch die sogenannte Zweckerklärung oder auch Sicherungsabrede hergestellt.
zurück zum Glossar
zurück zum Glossar
Weitere Begriffe
Unsere Rechtsgebiete
Ihr Ansprechpartner
Notar | Rechtsanwalt
Kai Kinscher
Notar
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht