Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Hypothek

Die Hypothek ist ähnlich wie eine Grundschuld. Sie ist also auch Sicherungsmittel und muss ins Grundbuch eingetragen werden. Sie "hängt" aber im Gegensatz zur Grundschuld fest an der zugrundeliegenden Forderung (z.B. Darlehen einer Bank). Man spricht insoweit von Akzessorietät. Bei der Grundschuld wird diese Verbindung erst durch die sogenannte Zweckerklärung oder auch Sicherungsabrede hergestellt.

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