Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Grundschuld

Die Grundschuld ist eine Sicherheit in der Regel für eine Bank wegen eines Darlehens. Sie sichert insofern die Bank, wenn das Darlehen nicht mehr bedient wird. Die Grundschuld wird in das Grundbuch eingetragen. Wenn der Sicherungszweck (also z.B. die Zurückzahlung des Darlehens) eintritt, kann aus der Grundschuld die Zwangsversteigerung betrieben werden.

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