Erbbaurecht
Ein Erbbaurecht ist das Recht, auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Das Erbbaurecht wird wie ein selbstständiges Grundstück behandelt und kann veräußert und belastet werden. Es ist häufig auf 99 Jahre befristet. Während der Nutzungsdauer ist der vereinbarte Erbbauzins zu entrichten.
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