Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Fälligkeitsmitteilung

Die Fälligkeitsmitteilung ist eine Mitteilung des Notars, dass der vereinbarte Kaufpreis gezahlt werden muss. Der Notar prüft, ob die entsprechenden im Vertrag geregelten Voraussetzungen eingetreten sind (z. B. Eintragung einer Vormerkung, Löschungsbewilligungen, Negativatteste) und versendet sie dann. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Zahlung fällig.

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