Fluggastrechte auch bei Firmentarif
Gute Neuigkeiten auch für Passagieren mit Firmentarif:
Anspruch auf Schadenersatz wegen Flugverspätungen steht auch Reisenden zu, die einen Flug über eine Firmentarif bzw. Rahmenvertrag gebucht haben.
Im Gegensatz zu Sondertarifen für Mitarbeiter der Fluggesellschaft entsteht bei Rahmenverträgen von Firmenkunden laut Bundesgerichtshof kein abgeschlossener Kreis von Berechtigten. Damit seien die Angebote öffentlich zugänglich.
Grundsätzlich schließt Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Fall 2 FluggastrechteVO Ansprüche für verbilligte Flüge aus, soweit die Rabatte nicht allgemein zugänglich seien.
Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass entsprechende Rahmenverträge dem Großkunden weiter zugänglich seien und damit dem Kriterium der öffentlichen Zugänglichkeit entsprechen. (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2021 – X ZR 79/20)
Passagieren stehen daher die gleichen Rechte wie anderen Reisenden zu.
Lesen Sie zu Ihren Ansprüchen bei Flugverspätungen oder Flugausfällen mehr in diesem Beitrag.
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