Schimmel in der Mietwohnung – Was können Mieter tun?
Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann auch die Gesundheit gefährden. Doch wer ist für die Beseitigung verantwortlich – der Mieter oder der Vermieter? Und welche Rechte haben Mieter, wenn der Vermieter nicht reagiert? Hier erfahren Sie, wie Sie bei Schimmelbefall richtig vorgehen.
1. Schimmelbefall richtig dokumentieren
Bevor Sie Ihren Vermieter informieren, sollten Sie den Schimmelbefall gründlich dokumentieren:
✔ Fotos und Videos des betroffenen Bereichs aufnehmen
✔ Datum und Ausmaß des Schimmels notieren
✔ Luftfeuchtigkeit messen, um mögliche Ursachen festzustellen
✔ Lüftungsprotokoll führen
✔ Falls nötig: Sachverständigen oder Gutachter einschalten
2. Vermieter schriftlich zur Beseitigung auffordern
Sobald der Schimmel dokumentiert ist, sollten Sie Ihren Vermieter umgehend informieren. Dazu empfiehlt sich ein schriftliches Mängelanzeige-Schreiben per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Das Schreiben sollte enthalten:
- Eine detaillierte Beschreibung des Schimmelbefalls
- Eine angemessene Frist zur Beseitigung (z. B. 14 Tage)
- Den Hinweis, dass Mietzahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung wegen einer Minderung erfolgen
📌 Tipp: Gerne sind wir Ihnen bei der rechtssicheren Erstellung behilflich
3. Wer ist für den Schimmel verantwortlich?
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Schimmel durch bauliche Mängel oder durch falsches Lüftungs- und Heizverhalten entstanden ist.
👉 Vermieter haftet, wenn bauliche Ursachen wie schlechte Dämmung oder undichte Fenster vorliegen.
👉 Mieter haftet, wenn falsches Wohnverhalten (z. B. unzureichendes Lüften) nachgewiesen wird.
Falls Uneinigkeit besteht, kann ein Gutachten Klarheit schaffen.
4. Mietminderung wegen Schimmel – Ist das erlaubt?
Ja, bei erheblichem Schimmelbefall dürfen Mieter die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Beeinträchtigung ab:
- Leichter Schimmelbefall: ca. 2–10 % Mietminderung
- Schimmel in mehreren Räumen: bis zu 50 % Mietminderung
- Unbewohnbare Wohnung: 100 % Mietminderung möglich
⚠ Achtung: Mietminderungen sollten nicht eigenmächtig erfolgen. Lassen Sie sich vorher rechtlich beraten, um Probleme zu vermeiden!
5. Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Falls der Vermieter den Schimmel nicht beseitigt, haben Mieter folgende Möglichkeiten:
✅ Klage auf Mängelbeseitigung
✅ Schimmel selbst entfernen lassen und die Kosten einfordern (nach Fristablauf)
✅ Kostenvorschuss für die Entfernung verlangen (nach Fristablauf)
✅ Fristlose Kündigung, wenn der Schimmel die Gesundheit erheblich gefährdet
6. Rechtliche Unterstützung bei Schimmelbefall
Als erfahrene Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Mieter und Vermieter dabei, ihre Rechte durchzusetzen – sei es bei der Mängelbeseitigung, Mietminderung oder Kündigung.
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