Mietvertrag: Kündigung per E-Mail?

Häufig erreichen uns Anfragen, ob ein Mietverhältnis auch per E-Mail gekündigt werden kann.

Mietvertrag: Kündigung per E-Mail? Ganz klar: Nein!

Die Kündigung eines Mietvertrages per E-Mail ist sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter unzulässig.

Ein Mietverhältnis muss schriftlich, d. h. in Schriftform gem. § 568 BGB gekündigt werden.

Gem. § 568 BGB bedarf die Kündigung eines Mietverhältnisses der Schriftform. Gemäß § 126 BGB bedeutet das

  • Die Kündigung muss in schriftlicher Form (Brief) erfolgen.
  • Die Kündigung ist mit einer eigenhändigen Unterschrift der kündigenden Partei zu versehen.
  • Bei mehreren Mietern oder Vermietern muss die Kündigung grundsätzlich von allen Mietern bzw. Vermietern unterschrieben werden.

Wir stehen Ihnen als Fachanwalt im Mietrecht gerne zur Verfügung. Besuchen Sie unsere Kanzlei in Essen-Kettwig an der Hauptstraße 11 oder nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Rufen Sie uns an, schreiben eine E-Mail oder lassen Sie sich zurückrufen.

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