Mietvertrag: Kündigung per E-Mail?

Häufig erreichen uns Anfragen, ob ein Mietverhältnis auch per E-Mail gekündigt werden kann.

Mietvertrag kündigen per E-Mail? – Ganz klar: Jein!

Die Kündigung eines Mietvertrags ist ein wichtiger Schritt und unterliegt in Deutschland strengen formellen Anforderungen. Viele Mieter und Vermieter fragen sich, ob eine Kündigung per E-Mail rechtswirksam ist. Die klare Antwort lautet: Nein – in der Regel nicht! (Nur mit qualifizierter elektronischer Signatur)

Gesetzliche Grundlage: Schriftform nach § 568 BGB

Laut § 568 Abs. 1 BGB muss eine Kündigung des Mietverhältnisses schriftlich erfolgen. Dies bedeutet:
✔ Die Kündigung muss als schriftliches Dokument vorliegen.
✔ Sie muss eigenhändig unterschrieben sein (§ 126 Abs. 1 BGB).
✔ Eine einfache E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht.

Elektronische Form nach § 126a BGB – Gibt es Ausnahmen?

Eine Kündigung per E-Mail könnte nur dann rechtswirksam sein, wenn sie die elektronische Form gemäß § 126a BGB erfüllt. Dafür sind jedoch strenge Voraussetzungen erforderlich:
✅ Das Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
✅ Eine einfache E-Mail, ein eingescanntes Unterschriftsbild oder eine digitale Unterschrift reichen nicht aus.

Fazit: Ohne eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine Kündigung per E-Mail ungültig und kann zu rechtlichen Problemen führen.

Beispiele für wirksame und unwirksame Kündigungen

Unwirksame Kündigung per einfacher E-Mail:
Ein Mieter schreibt seinem Vermieter eine E-Mail:
“Hiermit kündige ich meinen Mietvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit freundlichen Grüßen, Max Mustermann.”
➡ Diese Kündigung ist unwirksam, da die gesetzlich geforderte Schriftform nicht eingehalten wurde.

Wirksame Kündigung mit qualifizierter elektronischer Signatur:
Ein Vermieter erstellt ein elektronisches Dokument mit der Kündigungserklärung und versieht es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 126a BGB. Anschließend versendet er dieses Dokument per E-Mail an den Mieter.
➡ In diesem Fall wäre die Kündigung formwirksam.

Wie sollte eine Mietvertragskündigung richtig erfolgen?

Da eine Kündigung per einfacher E-Mail in den meisten Fällen unwirksam ist, sollten Mieter und Vermieter auf folgende rechtssichere Alternativen setzen:
📌 Kündigung per Post: Ein unterschriebenes Kündigungsschreiben per Einschreiben versenden.
📌 Kündigung persönlich oder durch Zeugen übergeben: Eine schriftliche Kündigung mit Empfangsbestätigung des Vermieters übergeben.
📌 Elektronische Kündigung mit qualifizierter elektronischer Signatur nutzen, wenn dies technisch möglich ist.

Rechtsberatung bei Mietvertragskündigung

Sie möchten Ihren Mietvertrag kündigen oder haben eine unwirksame Kündigung erhalten? Unsere Kanzlei in Essen-Kettwig ist auf Mietrecht spezialisiert und berät Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten.

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