Flugverspätung - Anwalt Reiserecht Rechtsanwalt Reitner Kinscher Essen

Fluggastrechte auch bei Firmentarif

Von Peer Reitner am

Gute Neuigkeiten auch für Passagieren mit Firmentarif:

Anspruch auf Schadenersatz wegen Flugverspätungen steht auch Reisenden zu, die einen Flug über eine Firmentarif bzw. Rahmenvertrag gebucht haben.

Im Ge­gen­satz zu Son­der­ta­ri­fen für Mit­ar­bei­ter der Flug­ge­sell­schaft ent­steht bei Rah­men­ver­trä­gen von Fir­men­kun­den laut Bun­des­ge­richts­hof kein ab­ge­schlos­se­ner Kreis von Be­rech­tig­ten. Damit seien die An­ge­bo­te öf­fent­lich zu­gäng­lich.

Grundsätzlich schließt Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Fall 2 FluggastrechteVO Ansprüche für verbilligte Flüge aus, soweit die Rabatte nicht allgemein zugänglich seien.
Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass entsprechende Rahmenverträge dem Großkunden weiter zugänglich seien und damit dem Kriterium der öffentlichen Zugänglichkeit entsprechen. (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2021 – X ZR 79/20)

Passagieren stehen daher die gleichen Rechte wie anderen Reisenden zu.

Lesen Sie zu Ihren Ansprüchen bei Flugverspätungen oder Flugausfällen mehr in diesem Beitrag.

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