
Urteile
Wohnungseigentumsrecht
Die Vorschrift des § 7b Abs. 1 NRG BW setzt das Bestehen einer Grenzwand voraus; die Rechtsverhältnisse an einer Nachbar- bzw. halbscheidigen Giebelwand richten sich mangels landesrechtlicher Regelung in Baden-Württemberg ausschließlich nach Bundesrecht. BGB § 921 a) Die Zustimmung zur Errichtung einer Nachbarwand und damit zur Grenzüberschreitung bezieht sich im Zweifel nicht nur auf ...
BaurechtWohnungseigentumsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Der Erbe einer Eigentumswohnung haftet im Regelfall für Hausgeldschulden, die nach dem Erbfall fällig geworden oder durch Eigentümerbeschluss begründet worden sind. Nur ausnahmsweise kann der Erbe seine Haftung auf den Nachlass beschränken.
Wohnungseigentumsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Mietrecht
Nachbar ist verpflichtet bei Anbau notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, daß von Seiten seines Grundstücks Wasser einsickert.
Baurecht