WEG Beschlüsse ins Grundbuch eintragen
Die WEG-Reform bringt seit dem 01.12.2020 erhebliche Änderungen für Wohnungseigentümer mit sich. Besonders betroffen sind Altbeschlüsse, die aufgrund einer vereinbarten Öffnungsklausel gefasst wurden. Wichtig: Diese müssen bis spätestens 2025 ins Grundbuch eingetragen werden, damit sie auch für neue Eigentümer verbindlich sind! Welche Beschlüsse müssen ins Grundbuch eingetragen werden?… Mehr lesen
