Verrechnung der Kaution mit Corona-bedingten Rückständen

 

Gewerberaummietrecht: Wenn aufgrund der Corona Pandemie ein Mietrückstand aufläuft, kann der Vermieter das Kautionsguthaben für die Rückstände verwenden. Er hat dann einen Anspruch, dass die Kaution wieder aufgefüllt wird. (LG Frankfurt/M., Urt. v. 6.5.2021 – 2-14 O 113/20) Wenn Sie Unterstützung im Wohnraum- oder Gewerberaummietrecht benötigen, steht Ihnen… Mehr lesen

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