Keine Festlegung der Auslegung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss

 

Die Eigentümerversammlung hat nicht die Befugnis eine verbindliche Auslegung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss festzulegen. Es entspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung, einen solchen Beschlussantrag abzulehnen. LG Köln, Urt. v. 22.4.2021 – 29 S 143/20 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind für die Auslegung der Teilungserklärung wegen ihrer Bedeutung für künftige Erwerber… Mehr lesen

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