Urheberrecht - geistiges Eigentum - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Urheberrecht

Als Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen Sie den Schutz durch das Gesetz. Ihre wirtschaftlichen und ideellen Interessen an Ihren Werken werden gesichert. Sie als Schöpfer von Werken müssen es daher in der Regel nicht hinnehmen, dass ein Dritter das eigene Werk benutzt oder Veränderungen daran vornimmt.

Das Urheberrecht bildet zusammen mit den gewerblichen Schutzrechten (Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs) den Bereich des geistigen Eigentums.

Das wichtigste Gesetz im Bereich des Urheberrechts ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz).

Zu den vom Gesetz geschützten Werken zählen insbesondere

  1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
  2. Werke der Musik;
  3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
  4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Daneben gibt es eine Vielzahl verwandter Schutzrechte mit ähnlichem Schutzumfang zum Urheberrecht. Diese Leistungsschutzrechte stehen zum Beispiel dem ausübenden Künstler, dem Hersteller von Tonträgern, dem Sendeunternehmen, dem Datenbankhersteller oder dem Filmhersteller zu. Auch einfache Fotos, im Urheberrechtsgesetz auch Lichtbilder genannt, genießen einen gesetzlichen Schutz.

Auch wenn Ihnen vorgeworfen wird, ein fremdes Urheber- oder ein ähnliches Schutzrecht verletzt zu haben, gibt es regelmäßig gute Möglichkeiten, sich dagegen zu verteidigen. Insbesondere eine geforderte Unterlassungserklärung sollte nie ungeprüft abgegeben werden.

Gerade im Falle der Nutzung von fremden Fotos, Videos oder Musik im Internet auf der eigenen Webseite, in den sozialen Netzwerken oder auch bei Verkaufsportalen wie ebay oder auch bei unerlaubtem File-Sharings ist eine professionelle und versierte Beratung und Vertretung gegen eine erhaltene Abmahnung wichtig, da nicht selten verbunden mit der Abmahnung hohe Geldsummen gefordert werden.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist der der Reputation. Als Unternehmer:in erhält man regelmäßig Bewertungen bei Google oder anderen Bewertungsportalen. Diese sind jedoch nicht immer so, wie man sich das vorstellt. Gegen negative (Fake-)Bewertungen kann man regelmäßig rechtlich vorgehen und so seine Reputation im Internet sichern.

Bei Fragen rund um das Urheberrecht steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Kai Kinscher gerne zur Verfügung.

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