Filesharing-Abmahnung: So sollten Sie vorgehen!

Von Kai Kinscher am

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten und befürchten hohe Kosten? Sie fragen sich, ob Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben sollten, um weitere unangenehme Situationen zu vermeiden?

Sowohl Verbraucher als auch Gewerbetreibende werden mittlerweile immer häufiger zu Unrecht abgemahnt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing erhalten haben.

Ist Filesharing illegal?

Beim sog. Filesharing teilen Personen bestimmte Dateien auf ihrer Festplatte mit anderen, so dass diese von vielen Menschen heruntergeladen werden können. Wir leben in einer vernetzten Welt, in der dieser Austausch von Dateien zum Alltag gehört.

Doch wenn der Download von Bildern, Videos, Filmen, Büchern, Programmen und Musik zur Normalität wird, stellt sich die Frage, wie es um die jeweiligen Persönlichkeits- und Urheberrechte steht. Denn hinter jedem Werk stehen aus rechtlicher Sicht künstlerische oder zumindest geistige Leistungen, denen das Gesetz besonderen Schutz gewährt.

Dabei handelt es sich nicht bei jedem Datenaustausch um illegales Filesharing, denn von bestimmten Angeboten profitiert auch die Urheberschaft. Durch das illegale Filesharing machen sich allerdings Personen strafbar und vor allem regelmäßig schadensersatzpflichtig, die die Dateien zum Download bereitgestellt haben. Auch Usern, die von illegalen Downloads profitiert haben, können rechtliche Konsequenzen drohen.

Was ist eine Filesharing-Abmahnung?

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Urheber:innen in der Regel um Erlaubnis gefragt werden müssen, bevor ihre Werke heruntergeladen, vervielfältigt oder verbreiten werden dürfen. Dies wird in Zeiten der Digitalisierung allerdings sehr oft missachtet, was dazu führt, dass sich ganze Kanzleien auf Abmahnungen spezialisiert haben.

In der Regel beinhaltet eine Abmahnung folgende Angaben:

  • der Name und die Anschrift der abmahnenden Kanzlei
  • die in ihren Rechten verletzte Person (Urheberschaft)
  • der Tatvorwurf mit der Angabe, welche Rechte konkret verletzt wurden
  • eine Geldforderung (Schadensersatz, inkl. anwaltliche Kosten)
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Bei einer unterzeichneten, strafbewehrten Unterlassungserklärung müssen Sie immer wieder eine Geldstrafe zahlen, wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Unser Rat: Unterzeichnen Sie vorformulierte Unterlassungserklärungen nie ohne vorherige anwaltliche Beratung!

Abmahnungen haben den Vorteil, dass durch sie ein Rechtsstreit ohne Gerichtsverfahren gelöst werden kann. Die Sache gilt als geklärt, wenn die abgemahnte Person Schadensersatz zahlt und verspricht, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Dem kommen auch viele Betroffene nach, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Doch oft lohnt es sich, einen genaueren Blick auf den Inhalt der Abmahnung zu werfen, denn dadurch lässt sich manchmal nicht nur viel Geld, sondern auch Zeit und Nerven sparen.

Was tun bei Filesharing-Abmahnungen?

Wenn sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie Ruhe und ziehen Sie keine voreiligen Schlüsse. Dass Ihnen eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing vorgeworfen wird, bedeutet noch lange nicht, dass Sie sich strafbar gemacht haben oder Schadensersatz leisten müssen. Viele Abmahnungen sind unbegründet und können durch eine erfahrene Rechtsvertretung erfolgreich abgewehrt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst nicht zum Sachverhalt zu äußern und den direkten Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei zu vermeiden. Wenn sie unüberlegt handeln, liefern Sie der Gegenseite möglicherweise weitere Beweise, um gegen Sie vorzugehen. Bleiben Sie daher zurückhaltend und lassen Sie sich schnellstmöglich von einer erfahrenen Kanzlei für Urheberrecht beraten.

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer rechtlichen Expertise zur Seite und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei Ihrem Fall.

Wenn Sie dazu aufgefordert werden, Schadensersatz zu bezahlen oder eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, raten wir Ihnen zunächst davon ab. Wenn sich später herausstellt, dass Sie zu Unrecht abgemahnt wurden, kann es sehr nervenaufreibend sein, die gezahlte Geldsumme zurückzuerhalten oder gegen die unterzeichnete Unterlassungserklärung vorzugehen.

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht können wir gut einschätzen, ob eine Filesharing-Abmahnung begründet ist oder nicht. Darüber hinaus überprüfen wir die Unterlassungserklärung, die Sie erhalten haben, und passen diese ggf. inhaltlich an, um Ihnen zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu ersparen (sog. modifizierte Unterlassungserklärung).

Außerdem prüfen wir, ob die urheberrechtlichen Ansprüche bereits verjährt sind. In diesem Fall sind die Ansprüche der Gegenseite rechtlich nicht mehr durchsetzbar.

Gerne informieren wir Sie in unserer Kanzlei in Essen-Kettwig an der Hauptstraße 11 ausführlicher über Abmahnungen bei Filesharing und die Verteidigung gegen Abmahnungen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Kai Kinscher steht Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Rufen Sie uns an, schreiben eine E-Mail oder lassen Sie sich zurückrufen. Zur Terminvereinbarung steht Ihnen auch der Chat rechts unten zur Verfügung.

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