IT-Recht - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

IT-Recht

IT-Recht (Langform Informationstechnologierecht) ist eine Querschnittsmaterie aus einer Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete. Dazu zählen unter anderem das Internetrecht, das Computerrecht, das EDV-Recht, das Informationsrecht, das Telekommunikationsrecht, das Multimediarecht und das Softwarerecht.

Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Rechtsgebiete gibt es auch zahlreiche Gesetze, in denen sich Regelungen zum IT-Recht finden. Unter anderem zu nennen sind dabei das Telemediengesetz (TMG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Zum IT-Recht gehören dabei unter anderem

  • das Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge (z.B. Verträge zur Softwareüberlassung, Softwareerstellung oder Softwarewartung, Verträge zu IT-Projekten) und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB),
  • das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce, Online-Shop Gestaltung [Bestellvorgänge, Button-Lösung, Widerrufsbelehrungen etc.]),
  • die Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen für Online- und/oder Mobile-Business,
  • das Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien,
  • das Kennzeichnungsrecht, insbesondere das Domainrecht,
  • das Datenschutzrecht und das Recht der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen und
  • das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste.

Bei allen Fragen zum IT-Recht steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Kai Kinscher gerne zur Verfügung.

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