
IT-Recht
IT-Recht (Langform Informationstechnologierecht) ist eine Querschnittsmaterie aus einer Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete. Dazu zählen unter anderem das Internetrecht, das Computerrecht, das EDV-Recht, das Informationsrecht, das Telekommunikationsrecht, das Multimediarecht und das Softwarerecht.
Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Rechtsgebiete gibt es auch zahlreiche Gesetze, in denen sich Regelungen zum IT-Recht finden. Unter anderem zu nennen sind dabei das Telemediengesetz (TMG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Zum IT-Recht gehören dabei unter anderem
- das Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge (z.B. Verträge zur Softwareüberlassung, Softwareerstellung oder Softwarewartung, Verträge zu IT-Projekten) und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB),
- das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce, Online-Shop Gestaltung [Bestellvorgänge, Button-Lösung, Widerrufsbelehrungen etc.]),
- die Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen für Online- und/oder Mobile-Business,
- das Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien,
- das Kennzeichnungsrecht, insbesondere das Domainrecht,
- das Datenschutzrecht und das Recht der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen und
- das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste.
Bei allen Fragen zum IT-Recht steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Kai Kinscher gerne zur Verfügung.