Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Rubrum

Das Rubrum ist der einleitende Teil eines Schriftstücks im gerichtlichen Verfahren, der die grundlegenden Informationen über die Parteien enthält, die vor Gericht verhandelt werden sollen. 



zurück zum Glossar

Weitere Begriffe

Unsere Rechtsgebiete

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt

Peer Reitner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mehr Informationen