Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung eines Vertrags (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag etc.). Die Kündigung muss dem Empfangenden zugehen. Einmal ausgesprochen kann die Kündigung grundsätzlich nicht mehr widerrufen oder zurückgezogen werden.

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