Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Rubrum

Das Rubrum ist der einleitende Teil eines Schriftstücks im gerichtlichen Verfahren, der die grundlegenden Informationen über die Parteien enthält, die vor Gericht verhandelt werden sollen. 



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