Grundbuch
Das Grundbuch ist ein Register, in dem die Eigentümer:innen und sonstigen Rechteinhaber:innen (z.B. eine finanzierende Bank oder ein:e Nachbar:in) eingetragen sind. Das Grundbuch enthält dazu mehrere Abteilungen nach denen diese Rechte geordnet sind. Ebenso gibt es Auskunft darüber welchen Rang die eingetragenen Rechte untereinander haben, welche also vorgehen.
zurück zum Glossar
zurück zum Glossar
Weitere Begriffe
Unsere Rechtsgebiete
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt
Peer Reitner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht