Flugverspätung – Ihre Rechte
Ein Flug ist häufig der Beginn oder der Abschluss einer Urlaubsreise, aber auch geschäftlich oft das Reisemittel erster Wahl.
Auch wenn die Verspätungen mit dem Flugzeug meistens geringer ausfallen als bei der Bahn, sind die Beeinträchtigungen wegen der Entfernung teils gravierend. Der Gesetzgeber hat dies berücksichtigt und stellt Sie gegenüber den Airlines nicht rechtslos.
Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 billigt Ihnen bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden in der Regel folgende Ansprüche zu:
- 250 €: Entfernung bis 1500 km
- 400 €: Entfernung von 1500 bis 3500 km
- 600 €: Entfernung ab 3500 km
Unter gewissen Umständen kann die Fluglinie die Zahlung um 50% kürzen.
Die Entschädigungsleistung ist nur gegen EU-Airlines oder bei aus der EU abgehenden Flügen möglich und nur dann, wenn kein außergewöhnlicher Umstand (wie z.B. Streik, Unwetter etc.) vorliegt.
Wir haben bereits viele Verfahren gegen sämtliche großen Fluggesellschaften geführt und Ansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchgesetzt. Wir kennen die besonderen Fallstricke und können Sie daher umfassend beraten und vertreten. Wir teilen Ihnen ebenso mit, wenn die Sache keine oder kaum Aussicht auf Erfolg hat.
Vereinbaren Sie bei Fragen zum Reiserecht daher gerne bei Rechtsanwalt Peer Reitner einen Besprechungstermin.