Kein Schadenersatz des WEG Eigentümers bei baulicher Veränderung
Wenn ein anderer Wohnungseigentümer z.B. einen Anbau errichtet, der in der Teilungserklärung so nicht vorgesehen ist (z.B. höher oder größer baut) steht dem einzelnen Wohnungseigentümer in der Regel kein Schadenersatz zu. Der einzelne Wohnungseigentümer kann aber die Beseitigung der Abweichung (Störung) verlangen, die sich auf sein Sondereigentum auswirkt. Der… Mehr lesen
