Flug: Ausgleichzahlung durch Nicht-EU-Airline für verspätete Flugankunft in Drittstaat
Bei Flugverspätungen ist die EU-Verordnung 261/2004 (Fluggastrechteverordnung), aus der sich die Ausgleichsansprüche ergeben, grundsätzlich nur anwendbar, wenn es sich 1. um eine EU-Fluggesellschaft handelt oder (falls nicht) 2. wenn der Flug aus einem EU Land startet. Der Europäische Gerichtshof hat am 07.04.2022 diesen Fall wie folgt ausgeweitet (Az.: C-561/20):… Mehr lesen
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