Grundstückskaufvertrag: Bei Mängeln ist Zeitpunkt der Genehmigungserklärung maßgeblich

 

Sind bei einem Grundstückskaufvertrag Mängel am Kaufobjekt vorhanden gilt grundsätzlich, dass die Rechte des Käufers wegen eines Mangels, den er bei Vertragsschluss kennt, ausgeschlossen sind (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Bundesgerichtshof musste entscheiden, welcher Zeitpunkt für die Kenntnis maßgeblich ist. Im zu entscheidenden Fall wurde der Kaufvertrag… Mehr lesen

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