Mandat

Gebühren

Der richtige Rat zur richtigen Zeit: unbezahlbar!

Wir beraten Sie ehrlich und umfassend zu den Erfolgsaussichten.

Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) beträgt die Gebühr für ein anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers in keinem Fall mehr als 190 EUR zzgl. Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen und der gesetzlichen Umsatzsteuer, mithin derzeit insgesamt 249,90 EUR.

Für eine rechtliche Beratung von 30 Minuten berechnen wir Privatpersonen  in der Regel pauschal 120 EUR. Dieser Betrag wird selbstverständlich bei einer späteren Vertretung verrechnet. Sollten wir während der Beratung feststellen, dass diese Sache nicht in unser Aufgabengebiet fällt, ist dies natürlich für Sie kostenfrei und risikolos.

Für die Vertretung richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Abrechnung erfolgt – mit Ausnahme von Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten – nach dem Gegenstandswert des jeweiligen Mandats. Abweichend hiervon schließen wir in geeigneten Fällen eine gesonderte Vergütungsvereinbarung für eine Abrechnung nach Stundensatz.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, rechnen wir diese in jedem Fall an. Informieren Sie sich hierzu am besten über die von Ihnen im Einzelfall zu tragende Selbstbeteiligung um Ihren Eigenanteil vorher zu kennen.

Zu den Notarkosten gelangen Sie hier.