Gesetzliche Öffnungsklauseln im WEG – Ein Überblick
Die gesetzlichen Öffnungsklauseln im WEG nachfolgend fett abgedruckt. § 12 Veräußerungsbeschränkung (1) Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. (2) Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grund versagt werden. Durch Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann… Mehr lesen