Nachlass
Der Nachlass wird umgangssprachlich auch als Erbe bezeichnet. Der Nachlass besteht aus allen vererblichen Güter- und Rechtspositionen vom Erblasser (Verstorbenen).
zurück zum Glossar
zurück zum Glossar
Weitere Begriffe
Unsere Rechtsgebiete
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt
Peer Reitner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht