Glossar - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Vergleich

Ein Vergleich ist eine Einigung zwischen zwei sich streitenden Parteien. Dieser Vergleich kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zwischen den Parteien abgeschlossen werden. Der gerichtliche Vergleich hat jedoch den Vorteil, dass dieser in der Regel vollstreckbar ist und länger wirkt.

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