Neuer Bußgeldkatalog 2021
Dem neuen Bußgeldkatalog ist im zweiten Anlauf vom Bundesrat zugestimmt worden. Damit wird dieser bald in Kraft treten.
Hierfür ist noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt notwendig. Die Veröffentlichung soll im Herbst 2021 also zeitnah erfolgen.
UPDATE: Die Änderungen sollen am 19. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet werden, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Drei Wochen später, also am 10. November, treten die Änderungen dann in Kraft.
Wegen eines Formfehlers musste die Reform aus dem Jahre 2020 zurückgenommen werden. Wegen starker Kritik ist der Bußgeldkatalog dann nochmals angepasst worden. Statt schnellen Fahrverboten gibt es nun höhere Geldstrafen.
Es bleibt aber beim Fahrverbot für das unberechtigte Benutzen der Rettungsgasse. Hier kommen noch 2 Punkte und bis zu 320 € als Strafe hinzu.
Einfache Parkverstöße kosten nunmehr 55 € anstatt 15 €. Wird auf Radwegen oder in der zweiten Reihe geparkt können sogar bis zu 110 € und ein Punkt fällig werden.
Sollten Sie geblitzt werden oder auch aus anderen Gründen einen Bußgeldbescheid erhalten haben, prüfen wir diesen gerne und vertreten Sie umfassend. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!