Immobilien verschenken - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Immobilien verschenken und Steuervorteile nutzen

Von Kai Kinscher am

Beim Vererben oder Verschenken von Immobilien könnten im Jahr 2023 mehr Steuern anfallen als noch im Jahr 2022.

Hintergrund der erwarteten Steuererhöhungen ist der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022. Dieser Gesetzesentwurf sieht Änderungen bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien vor. Finanzämter könnten bei der Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Immobilien damit höhere Werte annehmen als noch im Jahr 2022. Es handelt sich um eine notwendige Anpassung an die Immobilienwertermittlungsverordnung aus dem Jahr 2021. Der Gesetzgeber hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, wonach sich die Bewertung von Immobilien am Verkehrswert zu orientieren hat.

Schenkung vorziehen

Wer also ohnehin darüber nachdenkt, seine Immobilie an seine Kinder zu verschenken, könnte von einer Übertragung im Jahr 2022 steuerlich profitieren.

Wohnen bleiben oder weiter vermieten

Selbstverständlich kann der:die Schenker:in auch nach der Schenkung, oft auch Übertragung genannt, auch in der Immobilie wohnen bleiben oder diese weiterhin vermieten. Dazu kann ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden. Diese vorbehaltenen Rechte mindern zudem regelmäßig auch den für die Bemessung der Steuer anzusetzenden Wert der verschenkten Immobilie. Auch kann sich der:die Schenker:in vorbehalten, die Immobilie unter bestimmten Umständen wieder „zurückzuholen“. Zum Beispiel, falls die beschenkte Person ohne Zustimmung die Immobilie verkaufen möchte.

Weitere Gründe

Bei einer Schenkung spielen natürlich nicht nur steuerliche Gründe eine Rolle. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten können unter Umständen Ansprüche Dritter, zum Beispiel Pflichtteilsberechtigte oder Sozialleistungsträger, vermieden oder zumindest reduziert werden. Auch sorgt eine Schenkung für klare Verhältnisse bereits zu Lebzeiten, indem die Verantwortung für die Immobilie bewusst auf die Kinder übertragen wird.

Weitere Infos zum Thema Schenkung finden Sie auch im Artikel Vorweggenommene Erbfolge: So können Sie die Verteilung Ihres Vermögens optimal festlegen.

Beim Verschenken von Immobilien kann Ihnen Ihr:e Notar:in behilflich sein. Bei steuerlichen Fragen kann Ihnen Ihr:e Steuerberater:in behilflich sein.

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