Vorweggenommene Erbfolge - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Vorweggenommene Erbfolge: So können Sie die Verteilung Ihres Vermögens optimal festlegen

Von Kai Kinscher am

Im Verlaufe des Lebens denken viele Menschen darüber nach, was mit ihrem Vermögen einmal geschehen soll. Wer soll mein Vermögen erhalten? Zu welchen Anteilen? Und wie kann ich verhindern, dass mein Vermögen entgegen meiner Erwartung jemandem außerhalb meiner Familie zukommt?

Vermögen zu Lebzeiten übertragen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Übertragung von Vermögen zu gestalten. Sie können Ihr Vermögen noch zu Ihren Lebzeiten auf andere übertragen (Schenkung) oder eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) verfassen, die erst zum Zeitpunkt Ihres Todes bedeutsam wird.

Wenn Sie keine eigenen Regelungen treffen, tritt mit Ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Viele Menschen möchten jedoch von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und selbst festlegen, was mit Ihrem Vermögen passieren soll.

Vorweggenommene Erbfolge

Wenn Sie die Verteilung Ihres Vermögens optimal festlegen möchten, können Sie bereits jetzt Ihr Vermögen auf andere Personen übertragen (sog. vorweggenommene Erbfolge bzw. Schenkung).

So können Sie etwa sicherstellen, dass Ihr Vermögen innerhalb der Familie bleibt. Darüber hinaus können Sie mit einer großzügigen Schenkung auch bestimmte Gegenleistungen verbinden (z.B. Pflegeleistungen zu Lebzeiten durch die beschenkten Personen).

Doch warum sollten sich Betroffene frühzeitig wegen einer ohnehin eintretenden Erbfolge innerhalb der Familie sorgen?

Auf der einen Seite führt die Übertragung von Vermögenswerten durch den Tod innerhalb von Familien nicht selten trotz Regelungen in einem Testament oder in einem Erbvertrag zu emotionalen Auseinandersetzungen und aufwändigen Rechtsstreitigkeiten. Auf der anderen Seite führt die gesetzliche Erbfolge ohne ausreichende Planung oftmals zu erheblichen steuerlichen Belastungen der Erben. Eine klare und frühzeitige Regelung hätte dies vermeiden können.

Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge können Sie konkrete Bestimmungen über die Verteilungen ihres Vermögens treffen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Sie können zum Beispiel Grundbesitz übertragen oder andere Vermögenswerte weitergeben. Solche Regelungen müssen regelmäßig notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.

Vor- und Nachteile einer Übertragung zu Lebzeiten

Bei einer Übertragung zu Lebzeiten handelt es sich in den meisten Fällen um Schenkungen. Durch eine Schenkung können Sie Ihre Familie finanziell unterstützen und gleichzeitig sicherstellen, dass Sie im späteren Alter ausreichend versorgt und ggf. gepflegt werden. Darüber hinaus profitiert Ihre Familie von steuerlichen Freibeträgen im Hinblick auf Ihre Schenkung. Es kann also aus wirtschaftlicher Sicht durchaus sinnvoll sein, sich frühzeitig Gedanken um die Übertragung von Vermögen zu machen.

Ein Beispiel: Wenn Sie innerhalb von 10 Jahren vor Ihrem Tod Ihr Vermögen an eine bestimmte Person verschenken, wird es in voller Höhe oder zum Teil dem Nachlasswert angerechnet. Dieser Umstand beeinflusst die Steuerlast im Hinblick auf eine etwaige Erbschaft erheblich. Lediglich Schenkungen, die Sie vor mehr als 10 Jahren vor Ihrem Tod getätigt haben, berühren den Nachlasswert nicht. Diesen Umstand können Sie zum Vorteil nutzen, indem Sie Ihre Vermögensübertragung über einen längeren Zeitraum verteilen.

Wenn Sie sich für eine sofortige Übertragung entscheiden, riskieren Sie jedoch auch den Verlust Ihres Vermögens. Diese schwerwiegende Entscheidung sollten Sie demnach nur treffen, wenn ein gefestigtes Vertrauensverhältnis besteht oder Sie zusätzlich abgesichert sind.

Gut zu wissen: Unter Umständen können Sie sich mit notarieller Unterstützung vertraglich die Möglichkeit offenhalten, das übertragene Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern.

Folgende Punkte sollten Sie bei einer vorweggenommenen Erbfolge mit Ihrem Notar bzw. Ihrer Notarin besprechen:

  • Nießbrauchsvorbehalt
  • Wohnungsrecht
  • Anrechnung auf Pflichtteilsansprüche
  • Pflichtteilsverzicht
  • Zahlung von Rentenleistungen
  • Erbringung von Pflegeleistungen
  • Beschränkungen im Hinblick auf Verfügungen (z.B. Grundstücksveräußerungen)
  • Rückforderungsrechte
  • Gegenleistung (z.B. Verpflichtung zur Versorgung und Pflege)

Mit allen Punkten ist Ihnen Ihr:e Notar:in behilflich, damit Ihnen und Ihren Erben keine Überraschungen drohen und Ihr Wille noch zu Lebzeiten richtig umgesetzt wird.

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