Fitnessstudio muss Beiträge wegen coronabedingter Schließung erstatten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fitnessstudios per Lastschrift eingezogene Beiträge ihrer Mitglieder nach einer coronabedingten Schließung des Studios zurückzahlen müssen. Das Fitnessstudio kann sich weder auf eine Unmöglichkeit noch auf eine Störung der Geschäftsgrundlage berufen. Die Unmöglichkeit der Leistungserfüllung durch das Fitnessstudio war nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch nicht… Mehr lesen