Notar
Notarkosten
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei jedem Notar gleich.
Eine grobe Einschätzung zur Höhe einer einzelnen Gebühr kann mit Hilfe eines Gebührenrechners (Link führt auf die Seite der Bundesnotarkammer) ermittelt werden.
Der Gebührenrechner berücksichtigt keine spezifischen Mindest- und Höchstgebühren, wie sie für einzelne Tätigkeiten anfallen können. Für Anhaltspunkte zum Geschäftswert und der Gebührensätze finden Sie nachfolgend Hinweise.
Typische Notarleistungen und deren Kosten
Beurkundung von Immobilienkäufen:
Die Kosten für die Beurkundung eines Kaufvertrags und die damit verbundenen Tätigkeiten (wie die Eintragung ins Grundbuch) liegen in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des Kaufpreises.
Erstellung von Testamenten:
Die Gebühren für die Erstellung eines Testaments richten sich nach dem Reinvermögen des Testierenden und können variieren.
Gründung von Gesellschaften:
Die Notargebühren für die Gründung einer GmbH oder einer anderen Gesellschaftsform basieren auf dem Stammkapital oder Gesellschaftsvermögen.
Eheverträge:
Die Kosten für die Beurkundung eines Ehevertrags sind ebenfalls wertabhängig und richten sich nach dem Vermögen der Ehepartner.