Kirchenaustritt: Wie kann ein Notar helfen?
Sie haben den Bezug zur Kirche verloren oder möchten keine Kirchensteuer mehr zahlen? Immer mehr Menschen denken über einen Kirchenaustritt nach. Um Wartezeiten zu vermeiden, entscheiden sich viele für einen schriftlichen Austritt bei dem Notar oder der Notarin. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie ein Notar Ihnen beim Kirchenaustritt helfen kann.
Keine Wartezeit: So können Sie sofort aus der Kirche austreten
Ein Kirchenaustritt ist in Deutschland jederzeit möglich, denn niemand ist dazu verpflichtet, die Kirche zu unterstützen. Die Gründe für einen Kirchenaustritt sind verschieden und persönlicher Natur. Viele Menschen sind mit der Durchführung des Austritts überfordert: Welche Unterlagen sind einzureichen? Wo kann ich aus der Kirche austreten? Wie lange muss ich auf einen Termin warten? Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Was kostet das Ganze? Was passiert, wenn ich den Austritt selbst nicht durchführen kann?
Viele Personen sind auch aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder anderer Lebensumstände nicht in der Lage, sich um behördliche Angelegenheiten zu kümmern. Häufig sind es berufstätige Menschen mit Kindern, die wenig flexibel sind. Denn kurzfristige Termine sind in Gerichten eine absolute Ausnahme. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kirchenaustritten kann sich die Wartezeit für einen Termin über mehrere Wochen strecken. Und viele juristische Laien tun sich mit unserem komplexen Rechtssystem schwer.
Genau an dieser Stelle unterstützen Notare und Notarinnen ihre Mandat:innen beim Kirchenaustritt. So kann ein Notar Sie unterstützen:
- Sie informieren den Notar über Ihren Austrittswunsch und geben die erforderlichen Daten durch
- Sie vereinbaren einen kurzfristigen Termin, an dem Sie Ihre Austrittserklärung unterschreiben und der Notar beglaubigt diese Unterschrift notariell
- Der Notar schickt das beglaubigte Dokument an das zuständige Gericht und Sie erhalten vom Gericht eine Bestätigung über den erfolgten Kirchenaustritt
Kirchenaustritt – worauf muss ich achten?
Bei einem telefonischen Erstgespräch wird der Notar oder die Notarin mit Ihnen klären, welche Informationen von Ihnen benötigt werden. Denn wer aus der Kirche austreten will, muss eine Vielzahl an formellen Voraussetzungen erfüllen (§ 3 des Kirchenaustrittsgesetzes NRW):
- Sie dürfen entweder mündlich (Amtsgericht) oder schriftlich (Notar) austreten und sich dabei nicht von einer anderen Person vertreten lassen
- Bei einem mündlichen Austritt wird Ihre Erklärung am Amtsgericht protokolliert
- Bei einem schriftlichen Austritt wird Ihre Erklärung von einem Notar öffentlich beglaubigt
- Sie müssen bei Ihrer Austrittserklärung genau angeben, aus welcher Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft Sie austreten möchten
- Ihre Austrittserklärung muss folgende Angaben zu Ihrer Person enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift und Familienstand
- Sie dürfen die Austrittserklärung nicht an bestimmte Bedingungen knüpfen oder ihr einen Vorbehalt oder einen anderen Zusatz beilegen
Für die Notartätigkeit erheben Notare und Notarinnen regelmäßig eine Gebühr, die sich an der von Ihnen zu zahlenden Kirchensteuer orientiert, die Sie zusätzlich zu den Gerichtsgebühren (30,00 Euro) zu zahlen haben. Setzen Sie sich jederzeit mit dem Notar in Verbindung, um offene Fragen zu klären.