Verkehrsunfall: Was steht mir zu?
Ein Verkehrsunfall ist an sich schon eine große Belastung für Betroffene, denn viele Menschen sind nach dem unerwarteten Aufprall traumatisiert, überfordert oder sogar körperlich verletzt. Hinzu kommt die ganze Bürokratie nach dem Verkehrsunfall: Kümmert sich die Unfallversicherung? Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz? Wieviel Schmerzensgeld steht mir zu? In diesem Artikel klären wir Betroffene über derartige Ansprüche nach einem Verkehrsunfall auf.
Ansprüche von Geschädigten nach einem Verkehrsunfall
Personenschaden: Schmerzensgeld
Wenn Sie nach dem Verkehrsunfall körperliche Beeinträchtigungen oder psychische Schäden haben, lassen Sie sich unbedingt und schnellstmöglich ärztlich untersuchen. In einem Krankenhaus oder einer ärztlichen Praxis wird dokumentiert, welche Beschwerden Sie haben und inwiefern Sie sich deshalb weiteren medizinischen Behandlungen unterziehen müssen. Solche Untersuchungen dienen der Sicherung von Beweisen und werden später, wenn Sie Schadensersatz fordern, von großer Bedeutung sein.
Aufgrund der erlittenen Schmerzen steht Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Wie hoch das zu zahlende Schmerzensgeld ausfällt, wird durch sogenannte Schmerzensgeldtabellen bestimmt. Darüber hinaus können Sie auch Heilungskosten geltend machen. Gerne sprechen wir mit Ihnen ausführlicher über die Entschädigung für immaterielle Schäden in unserer Rechtsberatung.
Gut zu wissen: Wir erleben oft, dass geschädigte Personen nach einem Verkehrsunfall dazu aufgefordert werden, eine Abfindungserklärung zu unterschreiben. Mit diesem Vorgehen möchten die gegnerischen Versicherer vermeiden, in Zukunft mögliche hohe Kosten für sonstige Schäden zu übernehmen. Daher raten wir Ihnen davon ab, ohne vorherige anwaltliche Beratung der gegnerischen Versicherung zu sprechen oder einzuwilligen.
Sachschaden: Wer übernimmt die Reparaturkosten?
Bei vielen Verkehrsunfällen bleiben Betroffene unverletzt, erleiden jedoch einen Sachschaden an Ihrem verunfallten Fahrzeug. Am Unfallort sollten Sie bei Bedarf Ausschau nach möglichen Zeugen halten. Nach dem Unfall ist in der Regel ein Sachverständigengutachten erforderlich, das bestimmt, ob ein Totalschaden oder aber ein Reparaturschaden vorliegt. Wenn der entstandene Schaden den Wert des Ihres Fahrzeugs übersteigt, wird von einem Totalschaden gesprochen.
Hält sich der Zustand des beschädigten Fahrzeugs in Grenzen, spricht man von einem Bagatellschaden (bis ca. 1.000 Euro). In diesem Fall reicht schon die Rechnung der Reparaturfirma als Beweis für den entstandenen Schaden. Übersteigt der entstandene Schaden jedoch die Bagatellgrenze, sollten Sie ein Sachverständigengutachten einholen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug entweder professionell reparieren zu lassen oder selbst zu reparieren. In beiden Fällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Reparaturkosten. Liegt ein Totalschaden vor, wird Ihnen der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs erstattet. Von dieser Summe wird jedoch der Restwert Ihres Fahrzeugs abgezogen.
Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Übernahme sämtlicher Kosten durch die gegnerische Versicherung. Die Übernahme umfasst auch die Wertminderung, die Abschleppkosten und Sachschäden an Ihren persönlichen Gegenständen.
Geschädigte Personen haben darüber hinaus Anspruch auf Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, sofern der Unfall unverschuldet war. Bei Selbst- oder Mitverschulden müssen einige Kosten auch anteilig von Ihnen getragen werden.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich nach einem Verkehrsunfall anwaltlich beraten zu lassen. Wir haben uns auf das Verkehrsrecht spezialisiert und konnten viele Ratsuchende bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall unterstützen.
Besuchen Sie unsere Kanzlei in Essen-Kettwig an der Hauptstraße 11 oder nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Rufen Sie uns an, schreiben eine E-Mail oder lassen Sie sich zurückrufen.