Vorsorgevollmacht  - REITNER KINSCHER Rechtsanwälte Fachanwälte Notar - Essen Kettwig

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Von Kai Kinscher am

Viele Menschen sind aufgrund Ihres Gesundheitszustands nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Für einen solchen Vorsorgefall sieht das Gesetz die Betreuung durch eine fremde Person vor, die vom Betreuungsgericht ausgewählt wird.

Doch viele Menschen wünschen sich zurecht keine fremde Person in dieser Position, denn eine Betreuung setzt ein Vertrauensverhältnis voraus. Viele möchten daher, dass jemand aus dem eigenen Familien- oder Bekanntenkreis Entscheidungen treffen kann. Um dies zu erreichen, sollten Sie so früh wie möglich eine sog. Vorsorgevollmacht erteilen. Mit dieser Vollmacht können Sie selbst bestimmen, wer Sie in einem Vorsorgefall in welchem Umfang betreuen soll bzw. für Sie handeln kann. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über dieses Thema.

Vorsorgevollmacht – Was ist zu beachten?

Im Internet gibt es sehr viele Muster, Vorlagen und Formulare, die Sie verwenden können, um Ihre Vorsorgevollmacht selbst zu gestalten. Allerdings ist eine Vollmachtserteilung ohne vorherige Rechtsberatung wenig ratsam. Schließlich geht es bei der Vorsorgevollmacht um eine schwerwiegende Entscheidung, die sich unter Umständen auf Ihr gesamtes Leben auswirken kann.

Die Vorsorgevollmacht sollte sich immer an Ihren Lebensumständen orientieren, also individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt sein. Haben Sie eine Vertrauensperson gefunden, können Sie sich für eine umfassende Vorsorgevollmacht (sog. Generalvollmacht) entscheiden, die alle Angelegenheiten abdeckt. In diesem Fall wird Ihre Vertrauensperson in einem Vorsorgefall in allen Lebensbereichen – sowohl in vermögensrechtlichen als auch in nicht-vermögensrechtlichen – für Sie tätig.

Unterschied: Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Wenn Sie keine umfassende Vorsorgevollmacht wünschen, können Sie über eine sog. Betreuungsverfügung nachdenken. Mithilfe einer Betreuungsverfügung können Sie den Umfang der Betreuung in einem Vorsorgefall selbst bestimmen. Entscheiden Sie sich für eine Betreuungsverfügung (und gegen eine Vorsorgevollmacht), wird Ihnen vom Betreuungsgericht eine Betreuungsperson zugeteilt. Sie können allerdings festlegen, nach welchen Kriterien diese Person ausgewählt werden soll.

Eine Betreuungsverfügung wird meist erteilt, wenn keine Vertrauenspersonen existieren, die als Betreuungspersonen eingesetzt werden können. Ein Vorteil ist, dass vom Gericht zugeteilte Betreuungspersonen während der Betreuung streng kontrolliert und beaufsichtigt werden.

Anders ist dies bei einer Vorsorgevollmacht: hier bestimmen Sie selbst, wer von Ihnen in welchem Umfang bevollmächtigt werden soll. Durch eine zusätzliche Betreuungsverfügung können Sie anregen, dass Familienangehörige oder andere Vertrauenspersonen als Betreuungspersonen eingesetzt werden. So wird die Auswahl nicht dem Gericht (oder dem Zufall) überlassen. Selbst ausgewählte Personen werden allerdings gerichtlich nicht kontrolliert oder beaufsichtigt, was das Risiko eines Vollmachtsmissbrauchs steigert.

Sie können eine Betreuungsverfügung auch für den Fall erteilen, dass Ihre Vorsorgevollmacht scheitert oder rechtlich nicht gültig ist. In diesem Fall können Sie zwar nicht selbst entscheiden, wer Sie betreuen soll, aber Sie können mit Ihrer Betreuungsverfügung dennoch Einfluss auf die Auswahl der Betreuungsperson und die Durchführung der Betreuung nehmen.

Wie viele Personen können bevollmächtigt werden?

Sie dürfen mehrere Personen mit Ihrer Vorsorge bevollmächtigen. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie eine Rangfolge bestimmen oder den Bevollmächtigen klare Aufgabenbereiche zuteilen, damit keine Missverständnisse entstehen. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, jeder Betreuungsperson einzeln das Recht zu geben, Sie zu vertreten (sog. Einzelvertretungsmacht). Sie können aber auch festlegen, dass die Betreuungspersonen nur gemeinsam gültige Entscheidungen treffen können (sog. Gesamtvertretungsmacht).

Achtung: Lebens- und Ehepartnerschaften ersetzen keine Vorsorgevollmacht! In einem Vorsorgefall dürfen Sie nicht automatisch für den anderen handeln, sondern das Betreuungsgericht entscheidet. Um diesen Fall zu vermeiden, sollten insbesondere Ehepartner über eine Vorsorgevollmacht nachdenken.

Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht

Darüber hinaus können Sie von vornherein bestimmen, ob Ihre bevollmächtigte Person ihrerseits eine andere Person bevollmächtigen darf. In diesem Fall werden möglicherweise fremde Personen dazu berechtigt, Ihre Angelegenheiten wahrzunehmen. Dies gilt allerdings nicht für Rechtsgeschäfte, die nur Sie höchstpersönlich abschließen können (z.B. Eheschließung, Testament). Eine Untervollmacht ist zum Beispiel dann notwendig, wenn die von Ihnen bevollmächtigte Person einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen möchte. Dies setzt regelmäßig die Erteilung einer Vollmacht voraus.

Gilt die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus?

Wie lange die Vorsorgevollmacht gültig ist, hängt von Ihrer Entscheidung ab. Wenn Sie diesen Punkt in Ihrer Vollmacht offenlassen, greift das Gesetz: die Vorsorgevollmacht endet dann mit Ihrem (Hirn-)Tod. Von dieser gesetzlichen Regelung können Sie allerdings abweichen, wenn Sie wünschen, dass Ihre Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Wenn Sie möchten, dass sich Ihre Vertrauensperson etwa um Ihre Bestattung kümmert, können Sie dies auch ausdrücklich in Ihrer Vollmacht regeln.

Darüber hinaus kann es auch sinnvoll sein, zeitgleich eine Patientenverfügung zu erteilen. Diese ermöglicht es Ihrer Vertrauensperson, über medizinische Untersuchungen oder Eingriffe zu entscheiden, wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Patientenverfügung inhaltlich so konkret wie möglich ausgestalten und, wenn sich Ihre Überzeugungen ändern, aktualisieren, um eine Unwirksamkeit zu vermeiden.

Was dürfen bevollmächtigte Personen?

Bevollmächtigte Personen kümmern sich in der Regel um alle persönlichen (nicht-vermögensrechtlichen) und vermögensrechtlichen Angelegenheiten der zu betreuenden Person. Sie entscheiden, was mit Ihrem Vermögen passiert, welche Verträge Sie abschließen und ob Sie etwaige Sozialleistungen beantragen.

Darüber hinaus kann Ihre bevollmächtigte Person Sie gegenüber anderen Personen oder Einrichtungen (wie Banken, Gerichten oder Behörden) vertreten, soweit keine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Die bevollmächtigte Person muss auch dafür Sorge tragen, dass es Ihnen – insbesondere aus gesundheitlicher Sicht – gut geht und Sie trotz Ihrer besonderen Situation ein erfülltes Leben genießen können. Falls notwendig, kann die bevollmächtigte Person auch darüber entscheiden, ob Sie in einem Pflegeheim oder einer Psychiatrie untergebracht werden.

Gut zu wissen: Wenn Sie wünschen, dass Ihre Vertrauensperson das Recht hat, sich bei einem Arzt oder einer Ärztin über Ihren Gesundheitszustand zu informieren, sollten Sie ausdrücklich in Ihrer Vorsorgevollmacht darauf hinweisen. Dies ist insbesondere relevant für den Fall, dass Ihre Betreuung ärztliche Atteste oder andere medizinische Unterlagen einsehen muss, um weitere Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.

Sie haben mehrere Personen bevollmächtigt? Dann sollte aus Ihrer Erklärung klar hervorgehen, wem welche Pflichten zukommen und wer im Zweifelsfall das letzte Wort hat. Gilt die Vollmacht zum Beispiel für zwei Personen, sollten Sie sich zur Sicherheit vorher rechtlich beraten lassen, um spätere Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden.

Welche Nachteile hat eine Vorsorgevollmacht?

Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, wie weitreichend Sie Ihre Vollmacht gestalten möchten. Demnach sollte die Vorsorgevollmacht genau Ihren Vorstellungen entsprechen und sich nicht nachteilig auswirken.

Wählen Sie selbst eine Person für die Vertretung aus, wird ihr Handeln jedoch – anders als bei gerichtlich eingesetzten Betreuungspersonen – nicht beaufsichtigt oder kontrolliert. Das bedeutet, dass Sie mit dieser Entscheidung möglicherweise den Missbrauch der Vollmacht riskieren.

Die Vorsorgevollmacht kann jedoch auch Nachteile für die bevollmächtigte Person mit sich bringen. Bevollmächtigte Personen haften mit ihrem eigenen Vermögen und müssen sich unter Umständen vor Gericht verantworten, wenn die Vollmacht missbraucht wird. Außerdem sollte der Aufwand, der mit der Vertretung einhergeht, nicht unterschätzt werden. Eine Vertretung und die teilweise damit zusammenhängende Betreuung kann nicht nur emotional belastend, sondern auch sehr zeitintensiv sein.

Form der Vorsorgevollmacht

Wann tritt die Vorsorgevollmacht in Kraft?

Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit erteilen und auch selbst bestimmen, wann diese wirksam werden soll. Damit die Vollmacht sinnvoll eingesetzt werden kann, gilt diese nach außen hin in der Regel unbeschränkt. Lediglich im Innenverhältnis zu den bevollmächtigten Personen werden Einschränkungen vorgenommen. So wird regelmäßig bestimmt, dass die Vollmacht erst eingesetzt werden soll, sobald Sie entscheidungs- und einwilligungsunfähig sind. Diese Geschäftsunfähigkeit kann medizinisch festgestellt werden. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Würde diese Einschränkung nach außen hin gelten, so müssten zum Beispiel Banken etc. bei Vorlage der Vollmacht Ihren Gesundheitszustand prüfen, ob die Bedingung zur Nutzung tatsächlich eingetreten ist. Dies würde zu erheblichen Einschränkungen der Vollmacht führen.

Muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet werden?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht selbst zu verfassen oder sie öffentlich beglaubigen oder beurkunden zu lassen. Alle Formen der Vorsorgevollmacht sind gültig. Das heißt, dass eine Vorsorgevollmacht nicht zwingend öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet werden muss, um gültig zu sein. Im Folgenden informieren wir Sie über alle Vor- und Nachteile, damit Sie selbst entscheiden können, welche Form der Vorsorgevollmacht Sie bevorzugen.

Privatschriftliche Vorsorgevollmacht

Ist eine Vorsorgevollmacht ohne öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung gültig? Kurz: Ja, ausreichend ist eine formlose Vollmacht, die die nötigsten Informationen enthält. Jedenfalls eine schriftliche Niederlegung ist sinnvoll, damit die Vollmacht überhaupt vorgelegt werden kann. Wichtig ist, dass Sie die Vorsorgevollmacht auch als solche kennzeichnen, eigenhändig unterschreiben und datieren, damit diese auch rechtsgültig ist.

Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht selbst schreiben, können Sie Kosten sparen. Ein großer Nachteil ist dabei allerdings, dass die eigenhändig verfasste Vollmacht nicht alle Angelegenheiten abgedeckt. Grundstücksangelegenheiten, handels- und gesellschaftsrechtliche, also unternehmensbezogenen Angelegenheiten oder der Abschluss von Verbraucherkreditverträgen sind beispielsweise nicht umfasst.

Den größten Nachteil dürfte jedoch die eingeschränkte Akzeptanz darstellen. Dritte können bei einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht nur sehr schwer überprüfen, ob die Vollmacht überhaupt wirklich von Ihnen erteilt wurde oder eine Fälschung vorgelegt wird. Im Zweifel wird eine solche Vollmacht daher zurückgewiesen.

Darüber hinaus kann es passieren, dass diese Vollmacht verloren geht, beschädigt oder komplett vernichtet wird. In diesem Fall kann niemand mehr nachweisen, was der Inhalt Ihrer Vollmacht war. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen für eine andere Art der Vorsorgevollmacht.

Beglaubigte Vorsorgevollmacht

Um die Einsetzbarkeit einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht zu erhöhen, kann Ihre Unterschrift darunter beglaubigt werden. Damit wird zumindest sichergestellt, dass die vorgelegte Vollmacht von Ihnen persönlich stammt.

Eine solch öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht kann auch für Grundstücksangelegenheiten und handels- und gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten eingesetzt werden. Der Abschluss von Verbraucherkreditverträgen ist hingegen nur mit einer beurkundeten Vorsorgevollmacht möglich.

Trotz der öffentlich beglaubigten Form gibt es gerade bei Banken regelmäßig Akzeptanz-Probleme. Zudem besteht auch bei einer öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht die Gefahr des Verlierens. Von der Vollmacht gibt es genau ein Exemplar, welches bei Verlust nicht ersetzt werden kann.

Notariell beurkundete Vorsorgevollmacht

Der Gang zum Notar bzw. zur Notarin kann sich lohnen, denn eine notarielle Beurkundung bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich:

  • Sie erhalten eine umfassende Beratung durch einen Notar bzw. eine Notarin
  • Sie gewinnen an Rechtssicherheit und Klarheit für die Reichweite Ihrer Entscheidungen und Ihre Vollmacht wird von erfahrenen Menschen mit juristischer Expertise verfasst
  • Sie erhalten eine Urkunde, die im Original vom Notar bzw. von der Notarin für Sie verwahrt wird, sodass jederzeit neue Ausfertigungen (Kopien) der Vollmacht erteilt werden können
  • Sie können den Notar bzw. die Notarin genau anweisen, unter welchen Voraussetzungen Ausfertigungen der Vollmacht an die bevollmächtigten Personen herausgegeben werden sollen. Dies reduziert die Missbrauchsgefahr.
  • auch die Kommunikation mit Banken oder Behörden ist häufig nur mithilfe einer notariell beurkundeten Vollmacht umfassend möglich (z.B. um Verbraucherkreditverträge abzuschließen)
  • der Notar bzw. die Notarin bezeugt zudem im Rahmen der Vorsorgevollmacht, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geschäftsfähig waren (sollte festgestellt werden, dass Sie bereits geschäftsunfähig sind, wird die Vollmacht nicht beurkundet); spätere Zweifel an der Geschäftsfähigkeit spielen daher keine Rolle

Zentrales Vorsorgeregister

Die Vorsorgevollmacht kann auf Wunsch von Ihnen durch den Notar bzw. die Notarin im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Durch diese Registrierung kann Ihre Vorsorgevollmacht schnell gefunden werden, falls ein Betreuungsverfahren ansteht. Das Betreuungsgericht kann so schnell und einfach die von Ihnen zur Betreuung bevollmächtigte Person erreichen.

Für die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister entstehen Gebühren, die von der Anzahl der von Ihnen bevollmächtigten Personen abhängen. Diese liegen in der Regel zwischen ca. 10 und 30 Euro.

Notarkosten der Vorsorgevollmacht

Eine notarielle Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht, die von Ihnen selbst vorbereitet wurde, kostet zwischen 20 und 70 Euro zuzüglich von Auslagen und der Umsatzsteuer. Maßgeblich für die Kostenberechnung ist dabei Ihr Vermögen.

Die Kosten für eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht richten sich ebenfalls grundsätzlich nach Ihrem Vermögen, betragen allerdings mindestens 60 Euro und sind auf 1.735 Euro nach oben begrenzt (siehe dazu auch die untenstehende Tabelle). Zusätzlich fallen noch Kosten für Auslagen und die gesetzliche Umsatzsteuer an. In diesen Kosten ist die Beratung durch den Notar bzw. die Notarin bereits enthalten.

Maßgeblich ist regelmäßig der halbe Wert des Aktivvermögens. Damit ergibt sich die folgende Aufstellung:

Vermögenhalber Wert zu BerechnungNotarkosten netto
50.000,00 Euro25.000,00 Euro115,00 Euro
100.000,00 Euro50.000,00 Euro165,00 Euro
200.000,00 Euro100.000,00 Euro273,00 Euro
500.000,00 Euro250.000,00 Euro535,00 Euro
1.000.000,00 Euro500.000,00 Euro935,00 Euro
2.000.000,00 Euro1.000.000,00 Euro1.735,00 Euro

Kann ich die Vorsorgevollmacht widerrufen?

Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie eine erteile Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Bei einem Widerruf entziehen Sie der bevollmächtigten Person alle Rechte im Hinblick auf Ihre Vertretung. Damit im Rechtsverkehr keine Missverständnisse entstehen, sollte das Original bzw. die erteilte Ausfertigung (Kopie) der Vollmacht zurückgefordert bzw. vernichtet werden.

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